Glossar

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Erneuerbare Energien

Energie aus Energiequellen, die sich nicht verbrauchen bezeichnet man als erneuerbare Energie.
Beispielsweise sind dies Energiequellen wie Windenergie, Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme.
Im Gegensatz dazu verbrauchen fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Stein- oder Braunkohle die über Jahrmillionen entstandenen und begrenzten Vorkommen.

Erneuerbare Energien lassen sich für Heizung, Warmwasserbereitung und Stromerzeugung nutzen. In Kombination mit hoch effizienten Gebäuden lässt sich der schädliche Umwelteinfluss durch den Gebäudeenergiebedarf stark reduzieren.
Die Nutzung von erneuerbaren Energien trägt dazu bei die internationalen und nationalen Ziele für klimaneutralen Energieverbrauch zu erreichen.
Die Kombination von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen und Photovoltaik führt auch zu reduzierten Heizkosten und geringerer Abhängigkeit von nicht beeinflussbaren Preisfaktoren.
Im Falle eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit einer PV-Anlage lässt sich die Energie auch für kurze Zeiträume puffern und verringert weiter die Abhängigkeiten und entlastet außerdem die Stromnetze.

Ich berate Sie über die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien im Zuge einer detaillierten Energieberatung bei Neubau oder bei energetischer Sanierung Ihres Bestandsgebäudes.

 

Energieausweise

Energiebedarfsausweis:
Der Energiebedarfsausweis zeigt auf einer Skala von A+ (ab 0 kWh/(m2*a) bis H (> 250 kWh/(m2*a)) den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergiebedarf des Gebäudes.

Energieverbrauchsausweis:
Der Energieverbrauchsausweis zeigt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser und ist damit stark vom Nutzerverhalten abhängig. Deswegen erlaubt er keine direkte Aussage zur energetischen Qualität des Gebäudes

EWärmeG BW

Zur Erreichung der Ziele zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen, hat der Landtag von Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Darin werden Immobilienbesitzer, die eine neue Heizungsanlage für ein bestehendes Gebäude anschaffen, verpflichtet, erneuerbare Energieträger zu nutzen oder die Menge der benötigten Wärmeenergie zu verringern.

Der Anteil der → erneuerbaren Energien muss bei Einbau neuer Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mindestens 15% betragen.

 

Heizlastberechnung

Zur Dimensionierung der Heizungsanlage ist der Wärmebedarf jedes einzelnen Raumes, abhängig von seinem Nutzungszweck (z.B. Wohnraum, Bad oder Abstellraum) zu bestimmen. Mit der Heizlastberechnung wird die erforderliche Heizenergie entsprechend der Randbedingungen der Norm DIN EN 12831 raumweise ermittelt.

iSFP Individueller Sanierungsfahrplan
Empfehlung einer Abfolge von gebäudespezifischen, energetischen Gebäudesanierungsschritten in standardisiertem Format

 

Nutzen Energieberatung

In Deutschland werden ca. 35% des Endenergieverbrauchs durch Gebäude verursacht. Der Großteil davon wird für die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung benötigt.

In sehr vielen Gebäuden wird mit Hilfe von Öl oder Gas als Energieträger geheizt und Warmwasser erzeugt. Die fossilen Ressourcen Öl und Gas sind endlich und erzeugen bei Ihrer Verbrennung klimaschädliches CO2. Seit Januar 2021 werden CO2-Abgaben auf diese Energieträger erhoben, so dass die Energiekosten steigen. Heute gibt es verschiedene, einfach nutzbare Alternativen von regenerativen Energien im Gegensatz zu fossilen Energieträgern.
Der erforderliche Energieeinsatz für Heizung und Warmwasser kann bei einer Vielzahl von Bestandsgebäuden gesenkt werden indem die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmniveau) und die vorhandene Anlagentechnik verbessert werden.
Für die energetische Verbesserung der Gebäude gibt es vom Staat und teilweise auch von den Bundesländern und Kommunen interessante Förderprogramme.
Eine Energieberatung gibt einen Überblick über die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die Verbesserungspotentiale sowie Hinweise auf Förderung und Umsetzungsmöglichkeiten in einem Zug oder schrittweise.

Mit einer energetischen Gebäudesanierung können -abhängig vom Umfang der Maßnahmen- folgende Ziele erreicht werden:

  • Reduzierter Energieverbrauch
  • Reduzierte Heizkosten
  • Weniger klimaschädliche Emissionen
  • Besseres Raumklima
  • Weniger Zugluft
  • Gesteigerte Behaglichkeit (u.a. höhere Temperatur der Innenoberflächen)
  • Verbesserter Komfort (z.B. bei Einbau einer Lüftungsanlage)
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Vermeidung von Schäden (z.B. durch Feuchtigkeit)

 

Sommerlicher Wärmeschutz

Eine gute Gebäudedämmung dient nicht nur zur Reduzierung von Wärmeverlusten, sondern erhöht auch den sommerlichen Wärmeschutz. Ganz wesentlich sind jedoch die Möglichkeiten zur Verschattung von Fenstern in der Fassade und im Dach, um eine zu hohe Aufheizung an Sommertagen zu vermeiden.

Rechtliche Grundlage und Nachweise

Die rechtliche Grundlage bzw. Basis für jede seriöse Energieberatung und energetische Sanierung bildet das seit 1.11.2020 in Kraft getretene Gebäudeenergie Gesetz (GEG).

Das Gebäudeenergie Gesetz hat das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt.

Die im GEG vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz von erneuerbaren Energien sind sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand verpflichtend einzuhalten und nachzuweisen.

Für die Vorlage bei der zuständigen Baubehörde und/ oder der KfW biete ich Ihnen für Ihr Gebäude die Berechnungen zur Ermittlung des Transmissionswärmeverlustes sowie des Primärenergiebedarfs an. Außerdem die Dokumentation des nach einer Sanierung erreichten energetischen Standards und die Bestätigung über die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.